Sicherheitstechnische Betreuung und Arbeitsschutz durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betreuung von Unternehmen gemäß ASiG und DGUV V2.
- Anlassbezogene Beratung im Unternehmermodell
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Schulung von Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten
- Beratung bei dem Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
- Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
- Beratung zu der Effektivität und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
- Beratung bei der Beschaffung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Der Nachweis der Fachkunde erfolgt über einen Ausbildungsnachweis bzw. über den Nachweis der entsprechenden Branchenspezifik.
Folgende Branchenspezifiken liegen vor:
- Büro und Verwaltung Bereich „Büroarbeitsplätze / Verwaltungstätigkeiten“ (Teil der VBG)
- Sicherungsdienstleistungen Bereich „Bewachung“ (Teil der VBG)
- Maschinenbau (Teil der BGHM)
- Metall (Teil der BGHM)
- Hütten- und Walzwerk (Teil der BGHM)
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Energie- und Wasserwirtschaft (Teil der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
- Rahmenthemen der BGW
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten seiner Beschäftigten zu erstellen.
Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Eine ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes ist anzustreben.
Nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) muss jeder Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Der Umfang für die Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und berate Sie bei der Ermittlung und Umsetzung effektiver Maßnahmen.
Sinnvoll ist der Aufbau eines Arbeitsschutz-Management-Systems innerhalb eines Unternehmens, um das Thema Arbeitssicherheit im Focus zu behalten.
Um eine geografische Nähe zu meinen Kunden gewährleisten zu können betreue bzw. berate ich Unternehmen zu den Themen Arbeitssicherheit ( arbeitssicherheitstechnische Betreuung ) in Städten wie z.B. Porta Westfalica, Minden Westfalen, Lübbecke, Espelkamp, Petershagen, Bad Oeynhausen, Herford, Barntrup, Blomberg, Lemgo, Extertal, Kalletal, Bielefeld, Rinteln, Bückeburg, Stadthagen, Hameln, Hessisch Oldendorf, Bad Nenndorf, Hemmingen, Laatzen, Wunstorf, Garbsen, Hannover.